- Bannwein
- Bannwein m вино́ из специа́льной виноде́льни
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Bannwein — (Rechtsw.), kommt als ein Recht in verschiedener Bedeutung vor; oft bedeutet es nur eine Abgabe vom Wein, eine Accise od. einen Zehnt von allen Reben, die in einer Gemarkung gebaut werden; öfter indessen das Recht eines Gutsherrn od. einer mit… … Pierer's Universal-Lexikon
Bannwein, der — * Der Bannwein, des es, plur. inusit. der Wein, welchen man von jemanden zu kaufen verpflichtet ist. Die Gerechtigkeit dazu heißt der Weinbann; Franz. Banvin, bey dem du Fresne Bannum vini … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geschichte der Stadt Speyer — Speyer, Ansicht nach Braun Hogenberg (1572) Die Geschichte der Stadt Speyer beginnt im Jahr 10 v. Chr. mit der Errichtung des Römerlagers. Der Name Spira, aus dem sich schließlich der heutige Name Speyer entwickelte, taucht erstmals 614 auf. Vor… … Deutsch Wikipedia
Weinbann — Weinbann, so v.w. Weinzwang, s.u. Bannwein u. Weinhandel … Pierer's Universal-Lexikon
Bannrechte — (lat. Jura bannaria, Rechtsw.), eine eigene Art deutschrechtlicher Zwangsgerechtigkeiten, vermöge welcher Einem die Befugniß zusteht, von den in einem gewissen Bezirk Wohnenden od. dort Angesessenen (Bannpflichtigen) zu fordern, daß sie die… … Pierer's Universal-Lexikon
Bannum — (lat.), Zwang, Acht, s. Bann; B. cerevisiarĭum, Bierzwang; B. ferīuum, Wildbann; B. imperii, Reichsacht; B. matrimoniāle (B. nuptiale), so v.w. Aufgebot; B. molendīnum, Mühlenzwang; B. viul, so v.w. Bannwein … Pierer's Universal-Lexikon
Bannrechte — Bannrechte, Banngerechtigkeiten, Zwangs und Bannrechte, Nutzungsrechte (Gerechtsame), aufgrund derer die Einwohner eines Bezirks (Bannbezirk) gezwungen waren, die für den Haushalt und das wirtschaftliche Leben notwendigen Gegenstände bei… … Universal-Lexikon